📖 Finanz-Lexikon

Finanz-Glossar

Über 50 wichtige Steuer- und Gehaltsbegriffe einfach erklärt. Finden Sie schnell die Definitionen, die Sie brauchen.

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Steuerbegriffe

Wichtige Begriffe rund um Steuern in Deutschland

Steuerklasse

Eine von sechs Kategorien (1-6), die bestimmt, wie viel Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen wird. Die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab und beeinflusst die Höhe der Abzüge maßgeblich.

→Steuerklassen erklärt

Grundfreibetrag

Der steuerfreie Existenzminimum-Betrag. Bis zu diesem Einkommen wird keine Einkommensteuer erhoben. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 € für Singles und 24.168 € für Verheiratete.

→Grundfreibetrag 2026

Abgeltungsteuer

Eine pauschale Steuer von 25% auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer beträgt der effektive Steuersatz ca. 26,375%.

→Abgeltungsteuer erklärt

Kirchensteuer

Eine Steuer für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie beträgt 8% oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8%, in den meisten anderen Ländern 9%.

→Kirchensteuer nach Bundesländern

Solidaritätszuschlag (Soli)

Ein Zuschlag zur Einkommensteuer von 5,5%. Seit 2021 zahlen nur noch Gutverdiener Soli. Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Lohnsteuer für Singles (36.260 € für Verheiratete).

→Solidaritätszuschlag erklärt

Lohnsteuer

Die Einkommensteuer auf Arbeitslohn, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Die Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Einkommen und den Steuerfreibeträgen ab.

Einkommensteuer

Die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen. Der Steuersatz ist progressiv und steigt mit dem Einkommen von 14% auf maximal 45% (Reichensteuer) an.

Splittingtarif

Ein Steuervorteil für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und das Ergebnis verdoppelt. Dies führt zu einer niedrigeren Steuerlast bei unterschiedlichem Einkommen.

Progressionsvorbehalt

Ein Mechanismus bei steuerfreien Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Elterngeld. Diese Einkünfte selbst werden nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Steuerfreibetrag

Ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Dazu gehören der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Altersentlastungsbetrag und andere Freibeträge.

Steuererklärung

Die jährliche Meldung der Einkünfte an das Finanzamt. Für Arbeitnehmer mit einer Steuerklasse ist sie oft freiwillig, in vielen Fällen aber verpflichtend. Die Frist endet meist am 31. Juli des Folgejahres.

Steuernummer

Eine eindeutige Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke. Die 13-stellige Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt ein Leben lang gleich.

Kapitalertragsteuer

Oberbegriff für die Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Abgeltungsteuer ist die häufigste Form der Kapitalertragsteuer für Privatanleger.

Sparerpauschbetrag

Der steuerfreie Freibetrag für Kapitalerträge. Er beträgt 1.000 € für Singles und 2.000 € für Verheiratete. Banken berücksichtigen ihn automatisch, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.

Verlustverrechnung

Die Möglichkeit, Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen zu verrechnen. Verluste können mit Gewinnen derselben Art verrechnet oder in das Folgejahr vorgetragen werden.

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Sozialabgaben

Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland

Rentenversicherung

Die gesetzliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 9,3% des Bruttolohns (2026). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 9.120 € monatlich in Westdeutschland.

→Sozialabgaben erklärt

Krankenversicherung

Die Pflichtversicherung für medizinische Versorgung. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6%, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte. Zusätzlich erheben Kassen individuelle Zusatzbeiträge.

Pflegeversicherung

Die Sozialversicherung für Pflegebedürftigkeit. Der Beitragssatz beträgt 3,4% (ohne Kinder) bzw. 3,0% (mit Kindern). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, bei Kinderlosen zahlt der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag.

Arbeitslosenversicherung

Die Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Der Beitragssatz liegt bei 2,3% (2026), geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber. Sie sichert Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Obergrenze für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Oberhalb dieser Grenze werden keine weiteren Beiträge fällig. Sie unterscheidet sich je nach Versicherungszweig und Region.

Sozialversicherungspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Sozialversicherung. Sie besteht grundsätzlich für alle abhängig Beschäftigten, mit Ausnahmen für Minijobber und bestimmte Gruppen.

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 20-22% des Bruttolohns.

Arbeitgeberanteil

Der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber übernimmt. Bei den meisten Sozialversicherungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten je zur Hälfte.

Zusatzbeitrag (Krankenkasse)

Ein individueller Beitragssatz, den gesetzliche Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitrag erheben können. Der Durchschnitt liegt bei 1,7% (2026), Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen.

Beitragsrückerstattung

Eine Rückzahlung von Beiträgen durch Krankenkassen bei Leistungsfreiheit. Wer ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann eine Prämie erhalten.

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Gehaltsbegriffe

Alles rund um Lohn und Gehalt

Bruttolohn / Bruttogehalt

Das vereinbarte Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Bruttolohn ist die Grundlage für die Berechnung aller Abzüge und wird im Arbeitsvertrag festgelegt.

→Brutto Netto berechnen

Nettolohn / Nettogehalt

Das ausgezahlte Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben. Dies ist der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht.

→Nettogehalt-Rechner

Minijob

Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis 538 € monatlich. Minijobber zahlen keine Lohnsteuer und sind in der Rentenversicherung grundsätzlich befreit. Die Krankenversicherung ist vereinfacht.

→Minijob & Midijob 2026

Midijob

Eine Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 538,01 € und 2.000 € monatlich. Hier steigt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung schrittweise an (gleitender Übergang).

→Minijob & Midijob 2026

Gehaltsabrechnung

Ein Dokument, das alle Gehaltsbestandteile und Abzüge auflistet. Sie wird monatlich vom Arbeitgeber erstellt und enthält Bruttolohn, Steuern, Sozialabgaben und den Nettolohn.

Lohnsteuerklasse

Synonym zu Steuerklasse. Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird. Sie wird auf der Lohnsteuerkarte bzw. in den ELStAM-Daten erfasst.

Lohnsteuerfreibetrag

Ein monatlicher Freibetrag, der die Lohnsteuer reduziert. Er wird auf Antrag vom Finanzamt bescheinigt und vom Arbeitgeber berücksichtigt. Typische Gründe sind Werbungskosten über dem Pauschbetrag.

Jahressonderzahlung

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Diese werden gesondert besteuert und können je nach Höhe steuerlich begünstigt sein (30%-Pauschalsteuer möglich).

Abfindung

Eine Entschädigungszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird als Einkommen besteuert, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt werden (Fünftelregelung).

Fünftelregelung

Eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Der Steuerbetrag wird so berechnet, als wäre der Betrag auf fünf Jahre verteilt, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt.

Entgeltumwandlung

Die Umwandlung von Bruttolohn in betriebliche Altersvorsorge. Der umgewandelte Betrag ist sozialversicherungsfrei bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze und steuerlich begünstigt.

Brutto-Netto-Rechner

Ein Online-Tool zur Berechnung des Nettogehalts vom Bruttolohn. Es berücksichtigt Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland und alle Sozialabgaben.

→Brutto-Netto-Rechner nutzen
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Altersvorsorge

Private und betriebliche Altersvorsorge

Riester-Rente

Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Es gibt Grundzulagen (bis zu 175 € jährlich) und Kinderzulagen (bis zu 300 €/Kind). Beiträge sind steuerlich absetzbar.

→Riester-Rente: Lohnt sich das?

Rürup-Rente (Basisrente)

Eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener. Beiträge sind zu 100% als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente ab 62 Jahren.

Betriebsrente (bAV)

Eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten oder der Arbeitnehmer kann Gehalt umwandeln. Steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu Grenzen.

Gesetzliche Rente

Die umlagefinanzierte Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Die Rentenhöhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und dem Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 39,32 €(West) bzw. 38,89 €(Ost).

Rentenwert

Der Betrag, den ein Rentner für einen Entgeltpunkt monatlich erhält. Ein Entgeltpunkt entspricht einem durchschnittlichen Jahresgehalt. Der Rentenwert wird jährlich angepasst.

Entgeltpunkte

Die Maßeinheit für die Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer ein Jahr lang ein Durchschnittsgehalt verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Höhere Beiträge bedeuten mehr Entgeltpunkte.

Rentenformel

Die Berechnungsgrundlage für die monatliche Rente: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor. Sie bestimmt die Höhe der gesetzlichen Rente.

Regelaltersgrenze

Das Alter, ab dem eine abschlagsfreie Rente möglich ist. Für Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Davor geborene können früher in Rente gehen, teilweise mit Abschlägen.

Rentenabschlag

Eine Kürzung der Rente bei vorzeitigem Renteneintritt. Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3% abgezogen. Maximal sind 14,4% Abschlag möglich (bei 4 Jahren früherem Eintritt).

Private Altersvorsorge

Alle privaten Maßnahmen zur Alterssicherung jenseits der gesetzlichen Rente. Dazu gehören private Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Immobilien und andere Kapitalanlagen.

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Weitere Finanzbegriffe

Wichtige Begriffe aus dem Finanz- und Steuerwesen

ELStAM

Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Die digitalen Steuerdaten, die das Finanzamt an den Arbeitgeber übermittelt. Dazu gehören Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal und Steuerfreibeträge.

Lohnsteuerhilfeverein

Ein Verein, der Mitglieder bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt. Die Hilfe ist auf Fälle mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beschränkt. Mitgliedsbeiträge sind oft günstiger als Steuerberater.

Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens. Dazu gehören Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Arbeitszimmer und Fahrtkosten. Es gibt einen Pauschbetrag von 1.230 € jährlich.

Pendlerpauschale

Ein Steuerabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km, danach 0,38 € pro Kilometer. Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 € begrenzt.

Kinderfreibetrag

Ein steuerlicher Freibetrag für Eltern. Er beträgt 6.384 € pro Kind und Jahr (2026), geteilt in ein Existenzminimum und einen Betreuungsanteil. Er wirkt sich aus, wenn das Kindergeld steuerlich nicht ausreicht.

Kindergeld

Eine staatliche Leistung für Eltern. Es beträgt 255 € für das erste und zweite Kind, 259 € für das dritte und 250 € für jedes weitere Kind. Ausgezahlt wird von der Familienkasse.

Ehegattensplitting

Ein Steuervorteil für verheiratete Paare durch gemeinsame Veranlagung. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und verdoppelt. Besonders vorteilhaft bei unterschiedlichem Einkommen der Partner.

Finanzamt

Die örtliche Behörde für Steuerangelegenheiten. Das Finanzamt ist zuständig für Steuererklärungen, Steuerfestsetzungen, Steuereinzug und steuerliche Auskünfte.

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