Finanz-Glossar
Über 50 wichtige Steuer- und Gehaltsbegriffe einfach erklärt. Finden Sie schnell die Definitionen, die Sie brauchen.
Steuerbegriffe
Wichtige Begriffe rund um Steuern in Deutschland
Steuerklasse
Eine von sechs Kategorien (1-6), die bestimmt, wie viel Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen wird. Die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab und beeinflusst die Höhe der Abzüge maßgeblich.
→Steuerklassen erklärtGrundfreibetrag
Der steuerfreie Existenzminimum-Betrag. Bis zu diesem Einkommen wird keine Einkommensteuer erhoben. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 € für Singles und 24.168 € für Verheiratete.
→Grundfreibetrag 2026Abgeltungsteuer
Eine pauschale Steuer von 25% auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer beträgt der effektive Steuersatz ca. 26,375%.
→Abgeltungsteuer erklärtKirchensteuer
Eine Steuer für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie beträgt 8% oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8%, in den meisten anderen Ländern 9%.
→Kirchensteuer nach BundesländernSolidaritätszuschlag (Soli)
Ein Zuschlag zur Einkommensteuer von 5,5%. Seit 2021 zahlen nur noch Gutverdiener Soli. Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Lohnsteuer für Singles (36.260 € für Verheiratete).
→Solidaritätszuschlag erklärtLohnsteuer
Die Einkommensteuer auf Arbeitslohn, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Die Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Einkommen und den Steuerfreibeträgen ab.
Einkommensteuer
Die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen. Der Steuersatz ist progressiv und steigt mit dem Einkommen von 14% auf maximal 45% (Reichensteuer) an.
Splittingtarif
Ein Steuervorteil für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und das Ergebnis verdoppelt. Dies führt zu einer niedrigeren Steuerlast bei unterschiedlichem Einkommen.
Progressionsvorbehalt
Ein Mechanismus bei steuerfreien Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Elterngeld. Diese Einkünfte selbst werden nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Steuerfreibetrag
Ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Dazu gehören der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Altersentlastungsbetrag und andere Freibeträge.
Steuererklärung
Die jährliche Meldung der Einkünfte an das Finanzamt. Für Arbeitnehmer mit einer Steuerklasse ist sie oft freiwillig, in vielen Fällen aber verpflichtend. Die Frist endet meist am 31. Juli des Folgejahres.
Steuernummer
Eine eindeutige Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke. Die 13-stellige Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt ein Leben lang gleich.
Kapitalertragsteuer
Oberbegriff für die Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Abgeltungsteuer ist die häufigste Form der Kapitalertragsteuer für Privatanleger.
Sparerpauschbetrag
Der steuerfreie Freibetrag für Kapitalerträge. Er beträgt 1.000 € für Singles und 2.000 € für Verheiratete. Banken berücksichtigen ihn automatisch, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Verlustverrechnung
Die Möglichkeit, Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen zu verrechnen. Verluste können mit Gewinnen derselben Art verrechnet oder in das Folgejahr vorgetragen werden.
Sozialabgaben
Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland
Rentenversicherung
Die gesetzliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 9,3% des Bruttolohns (2026). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 9.120 € monatlich in Westdeutschland.
→Sozialabgaben erklärtKrankenversicherung
Die Pflichtversicherung für medizinische Versorgung. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6%, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte. Zusätzlich erheben Kassen individuelle Zusatzbeiträge.
Pflegeversicherung
Die Sozialversicherung für Pflegebedürftigkeit. Der Beitragssatz beträgt 3,4% (ohne Kinder) bzw. 3,0% (mit Kindern). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, bei Kinderlosen zahlt der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag.
Arbeitslosenversicherung
Die Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Der Beitragssatz liegt bei 2,3% (2026), geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber. Sie sichert Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Obergrenze für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Oberhalb dieser Grenze werden keine weiteren Beiträge fällig. Sie unterscheidet sich je nach Versicherungszweig und Region.
Sozialversicherungspflicht
Die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Sozialversicherung. Sie besteht grundsätzlich für alle abhängig Beschäftigten, mit Ausnahmen für Minijobber und bestimmte Gruppen.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 20-22% des Bruttolohns.
Arbeitgeberanteil
Der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber übernimmt. Bei den meisten Sozialversicherungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten je zur Hälfte.
Zusatzbeitrag (Krankenkasse)
Ein individueller Beitragssatz, den gesetzliche Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitrag erheben können. Der Durchschnitt liegt bei 1,7% (2026), Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen.
Beitragsrückerstattung
Eine Rückzahlung von Beiträgen durch Krankenkassen bei Leistungsfreiheit. Wer ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann eine Prämie erhalten.
Gehaltsbegriffe
Alles rund um Lohn und Gehalt
Bruttolohn / Bruttogehalt
Das vereinbarte Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Bruttolohn ist die Grundlage für die Berechnung aller Abzüge und wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
→Brutto Netto berechnenNettolohn / Nettogehalt
Das ausgezahlte Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben. Dies ist der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht.
→Nettogehalt-RechnerMinijob
Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis 538 € monatlich. Minijobber zahlen keine Lohnsteuer und sind in der Rentenversicherung grundsätzlich befreit. Die Krankenversicherung ist vereinfacht.
→Minijob & Midijob 2026Midijob
Eine Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 538,01 € und 2.000 € monatlich. Hier steigt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung schrittweise an (gleitender Übergang).
→Minijob & Midijob 2026Gehaltsabrechnung
Ein Dokument, das alle Gehaltsbestandteile und Abzüge auflistet. Sie wird monatlich vom Arbeitgeber erstellt und enthält Bruttolohn, Steuern, Sozialabgaben und den Nettolohn.
Lohnsteuerklasse
Synonym zu Steuerklasse. Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird. Sie wird auf der Lohnsteuerkarte bzw. in den ELStAM-Daten erfasst.
Lohnsteuerfreibetrag
Ein monatlicher Freibetrag, der die Lohnsteuer reduziert. Er wird auf Antrag vom Finanzamt bescheinigt und vom Arbeitgeber berücksichtigt. Typische Gründe sind Werbungskosten über dem Pauschbetrag.
Jahressonderzahlung
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Diese werden gesondert besteuert und können je nach Höhe steuerlich begünstigt sein (30%-Pauschalsteuer möglich).
Abfindung
Eine Entschädigungszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird als Einkommen besteuert, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt werden (Fünftelregelung).
Fünftelregelung
Eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Der Steuerbetrag wird so berechnet, als wäre der Betrag auf fünf Jahre verteilt, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung von Bruttolohn in betriebliche Altersvorsorge. Der umgewandelte Betrag ist sozialversicherungsfrei bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze und steuerlich begünstigt.
Brutto-Netto-Rechner
Ein Online-Tool zur Berechnung des Nettogehalts vom Bruttolohn. Es berücksichtigt Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland und alle Sozialabgaben.
→Brutto-Netto-Rechner nutzenAltersvorsorge
Private und betriebliche Altersvorsorge
Riester-Rente
Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Es gibt Grundzulagen (bis zu 175 € jährlich) und Kinderzulagen (bis zu 300 €/Kind). Beiträge sind steuerlich absetzbar.
→Riester-Rente: Lohnt sich das?Rürup-Rente (Basisrente)
Eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener. Beiträge sind zu 100% als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente ab 62 Jahren.
Betriebsrente (bAV)
Eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten oder der Arbeitnehmer kann Gehalt umwandeln. Steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu Grenzen.
Gesetzliche Rente
Die umlagefinanzierte Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Die Rentenhöhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und dem Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 39,32 €(West) bzw. 38,89 €(Ost).
Rentenwert
Der Betrag, den ein Rentner für einen Entgeltpunkt monatlich erhält. Ein Entgeltpunkt entspricht einem durchschnittlichen Jahresgehalt. Der Rentenwert wird jährlich angepasst.
Entgeltpunkte
Die Maßeinheit für die Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer ein Jahr lang ein Durchschnittsgehalt verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Höhere Beiträge bedeuten mehr Entgeltpunkte.
Rentenformel
Die Berechnungsgrundlage für die monatliche Rente: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor. Sie bestimmt die Höhe der gesetzlichen Rente.
Regelaltersgrenze
Das Alter, ab dem eine abschlagsfreie Rente möglich ist. Für Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Davor geborene können früher in Rente gehen, teilweise mit Abschlägen.
Rentenabschlag
Eine Kürzung der Rente bei vorzeitigem Renteneintritt. Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3% abgezogen. Maximal sind 14,4% Abschlag möglich (bei 4 Jahren früherem Eintritt).
Private Altersvorsorge
Alle privaten Maßnahmen zur Alterssicherung jenseits der gesetzlichen Rente. Dazu gehören private Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Immobilien und andere Kapitalanlagen.
Weitere Finanzbegriffe
Wichtige Begriffe aus dem Finanz- und Steuerwesen
ELStAM
Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Die digitalen Steuerdaten, die das Finanzamt an den Arbeitgeber übermittelt. Dazu gehören Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal und Steuerfreibeträge.
Lohnsteuerhilfeverein
Ein Verein, der Mitglieder bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt. Die Hilfe ist auf Fälle mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beschränkt. Mitgliedsbeiträge sind oft günstiger als Steuerberater.
Werbungskosten
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens. Dazu gehören Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Arbeitszimmer und Fahrtkosten. Es gibt einen Pauschbetrag von 1.230 € jährlich.
Pendlerpauschale
Ein Steuerabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km, danach 0,38 € pro Kilometer. Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 € begrenzt.
Kinderfreibetrag
Ein steuerlicher Freibetrag für Eltern. Er beträgt 6.384 € pro Kind und Jahr (2026), geteilt in ein Existenzminimum und einen Betreuungsanteil. Er wirkt sich aus, wenn das Kindergeld steuerlich nicht ausreicht.
Kindergeld
Eine staatliche Leistung für Eltern. Es beträgt 255 € für das erste und zweite Kind, 259 € für das dritte und 250 € für jedes weitere Kind. Ausgezahlt wird von der Familienkasse.
Ehegattensplitting
Ein Steuervorteil für verheiratete Paare durch gemeinsame Veranlagung. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und verdoppelt. Besonders vorteilhaft bei unterschiedlichem Einkommen der Partner.
Finanzamt
Die örtliche Behörde für Steuerangelegenheiten. Das Finanzamt ist zuständig für Steuererklärungen, Steuerfestsetzungen, Steuereinzug und steuerliche Auskünfte.
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