Solidaritätszuschlag 2026 —Wer Muss Noch Soli Zahlen?

Aktualisiert: 21. Mai 2026 路 Lesezeit: ca. 8 Minuten

Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich —濻oli") ist ein Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit der Teilabschaffung 2021 zahlen die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr. Doch wer noch Soli zahlen muss und wie die Soli-Freibeträge funktionieren, erklären wir in diesem Guide.

Die Geschichte Des Solidaritätszuschlags

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 als ergänzende Abgabe zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Ursprünglich war er als befristete Maßnahme gedacht, wurde aber nach der Wiedervereinigung beibehalten und diente später auch der Finanzierung der Kosten des Golfkriegs und der Hochwasserhilfe.

Der Soli beträgt 5,5% der festgesetzten Einkommensteuer (bzw. Lohnsteuer). Das bedeutet: Bei 1.000 Euro Lohnsteuer wären 55 Euro Soli fällig —allerdings nur, wenn die Freibetragsgrenzen überschritten werden.

Soli-Freibeträge 2026

Seit 2021 gilt eine weitgehende Befreiung vom Solidaritätszuschlag. Die Freibeträge für 2026:

Das bedeutet: Rund 90% der Arbeitnehmer in Deutschland zahlen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Nur Gutverdiener und Bezieher hoher Kapitaleinkünfte sind noch betroffen.

Die Milderungszone

Zwischen dem vollen Freibetrag und der vollständigen Soli-Pflicht gibt es eine Milderungszone. In dieser Zone wird der Soli schrittweise erhöht, sodass es keinen sprunghaften Anstieg der Belastung gibt.

Für Alleinstehende:

In der Milderungszone wird der Soli nach einer speziellen Formel berechnet, die sicherstellt, dass die zusätzliche Belastung durch den Soli nicht höher ist als die zusätzliche Lohnsteuer, die die Milderungszone auslöst.

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: 55.000 €Brutto/Jahr (Steuerklasse I)

Beispiel 2: 75.000 €Brutto/Jahr (Steuerklasse I)

Beispiel 3: 100.000 €Brutto/Jahr (Steuerklasse I)

Beispiel 4: 150.000 €Brutto/Jahr (Steuerklasse I)

Berechnen Sie Ihre genaue Belastung mit unserem Brutto-Netto-Rechner, der den Solidaritätszuschlag automatisch berücksichtigt.

Wer Zahlt Noch Soli?

Folgende Gruppen zahlen in der Regel noch Solidaritätszuschlag:

Soli Bei Kapitalerträgen

Auch bei Kapitalerträgen fällt der Solidaritätszuschlag an. Die Abgeltungsteuer von 25% wird um 5,5% Soli ergänzt, was einer Gesamtbelastung von 26,375% entspricht. Allerdings wird der Soli auch hier erst ab einem Freibetrag fällig.

Über einen Freistellungsauftrag können Sie Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 €für Alleinstehende, 2.000 €für Verheiratete) steuerfrei stellen —dann fällt auch kein Soli an.

Soli Bei Selbstständigen Und Unternehmen

Nicht nur Arbeitnehmer sind vom Solidaritätszuschlag betroffen. Auch Selbstständige und Unternehmen zahlen Soli auf ihre Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Für die Körperschaftsteuer (15% auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften) beträgt der Soli ebenfalls 5,5% —also 0,825% zusätzlich.

Bei der Einkommensteuer für Selbstständige gelten die gleichen Freibeträge wie für Arbeitnehmer. Allerdings müssen Selbstständige den Soli über ihre Einkommensteuererklärung und eventuelle Vorauszahlungen abführen, nicht über den Lohnsteuerabzug.

Politische Diskussion Um Die Soli-Abschaffung

Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird regelmäßig politisch diskutiert. Befürworter argumentieren, dass die Wiedervereinigung längst abgeschlossen sei und der Soli nicht mehr gerechtfertigt sei. Gegner weisen darauf hin, dass der Soli heute wichtige Bundeshaushaltsfunktionen finanziert und eine vollständige Abschaffung vor allem Gutverdiener entlasten würde.

Die aktuelle Regelung (teilweise Abschaffung seit 2021) stellt einen Kompromiss dar: Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist befreit, während Gutverdiener weiterhin ihren Beitrag leisten.

Häufig Gestellte Fragen

Wurde der Soli komplett abgeschafft?

Nein. Der Solidaritätszuschlag wurde 2021 teilweise abgeschafft. Rund 90% der Arbeitnehmer sind befreit, aber Gutverdiener und Bezieher hoher Kapitaleinkünfte zahlen weiterhin Soli. Eine vollständige Abschaffung wurde politisch diskutiert, aber bisher nicht umgesetzt.

Warum heißt er —濻olidaritätszuschlag"?

Der Name bezieht sich auf die Solidarität zwischen den Bundesländern. Ursprünglich sollte der Soli die Kosten der deutschen Wiedervereinigung finanzieren. Heute fließt er in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Kann ich den Soli in der Steuererklärung absetzen?

Nein. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und kann nicht als Sonderausgabe oder Werbungskosten abgesetzt werden.

Gilt der Soli-Freibetrag auch für die Kirchensteuer?

Nein. Die Kirchensteuer wird unabhängig vom Soli berechnet. Sie beträgt 8% bzw. 9% der festgesetzten Einkommensteuer (ohne Soli). Auch für die Kirchensteuer gibt es eigene Freibeträge.

Muss ich den Soli gesondert erklären?

Nein. Der Solidaritätszuschlag wird automatisch vom Arbeitgeber mit der Lohnsteuer abgeführt bzw. vom Finanzamt mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Sie müssen ihn nicht gesondert angeben.

Quellen: