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Gehaltsrechner Online 2026

Berechnen Sie Ihr Netto Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben. Optimiert für das Steuerjahr 2026.

I Ledig
II Alleinerziehend
III Verheiratet ↑
IV Verheiratet =
V Verheiratet ↓
VI Nebentätigkeit

Geschätztes Netto-Monatsgehalt

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Bruttogehalt€0,00
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Netto
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Lohnsteuer+Soli+Kirche
Sozialabgaben

Arbeitgeberanteil (zusätzlich zum Brutto)

Arbeitgeber Rentenversicherung (9,3%)€0,00
Arbeitgeber Krankenversicherung (7,3% + 1,45%)€0,00
Arbeitgeber Pflegeversicherung€0,00
Arbeitgeber Arbeitslosenversicherung (1,3%)€0,00
Arbeitgebergesamtbelastung€0,00
⚠ Genauigkeit: Vereinfachte Schätzung (§32a EStG) Hinweis: Ohne Werbungskosten, Kinderfreibetrag, Vorsorgepauschale Zuletzt geprüft: 2026-05-17 Quelle: BMF §32a EStG
Haftungsausschluss: Dieser Rechner liefert Schätzwerte nur zu Bildungszwecken. Er verwendet eine vereinfachte Jahresberechnung nach §32a EStG und bildet nicht das monatliche BMF-PAP-Verfahren für die offizielle Lohnabrechnung nach. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individuellen Umständen abweichen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für verbindliche Auskünfte. Datenquellen: BMF §32a EStG, GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung.

Beispielrechnungen (Steuerklasse 1, keine Kirche, NRW, 2026)

€2.500

Brutto / Monat

Lohnsteuer–€443
Sozialabgaben–€544
Netto€1.513
Abgabenquote39,5 %

€4.000

Brutto / Monat

Lohnsteuer–€821
Sozialabgaben–€870
Netto€2.309
Abgabenquote42,3 %

€6.000

Brutto / Monat

Lohnsteuer–€1.594
Sozialabgaben–€1.284
Netto€3.122
Abgabenquote48,0 %

Geschätzte Werte nach §32a EStG 2026. Tatsächliche Beträge können je nach individuellen Faktoren abweichen.

Wann diesen Rechner verwenden

Einschränkungen

Dieser Rechner verwendet eine vereinfachte Jahresberechnung nach §32a EStG. Folgende Faktoren werden nicht berücksichtigt:

Steuerklassen und Gehaltsrechner: Was Sie wissen müssen

Der Gehaltsrechner Online ist ein Orientierungstool für Arbeitnehmer in Deutschland. Ob bei der Gehaltsverhandlung, dem Jobwechsel oder der jährlichen Steuerplanung: Eine transparente Lohnsteuer-Schätzung zeigt Ihnen schnell, wie viel von Ihrem Bruttogehalt ungefähr auf dem Konto landet. Die Berechnung ersetzt keine offizielle Lohnabrechnung, da sie nicht das vollständige BMF-PAP-Verfahren mit allen Vorsorgepauschalen und individuellen Merkmalen nachbildet.

Die sechs Steuerklassen im Detail

Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende. Standardklasse ohne besondere Vergünstigungen. Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Gewährt einen Entlastungsbetrag von €4.260 pro Jahr, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Steuerklasse 3: Verheiratete Hauptverdiener (Partner hat Klasse 5). Bietet den höchsten monatlichen Netto-Vorteil, da der Grundfreibetrag verdoppelt wird und die Progression günstiger berechnet wird. Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide Partner haben die gleiche Klasse. Das Faktorverfahren (4 mit Faktor) berücksichtigt die Einkommensunterschiede genauer. Steuerklasse 5: Verheiratete Nebenverdiener (Partner hat Klasse 3). Hohe monatliche Lohnsteuer, die aber über die Steuererklärung erstattet wird. Steuerklasse 6: Zweite oder weitere Tätigkeit. Kein Grundfreibetrag, höchste Steuerbelastung — ab dem ersten Euro wird versteuert.

Beispielrechnung: Gehaltsvergleich 2026

Ein Single mit €4.000 Brutto im Monat (Steuerklasse 1, Berlin, keine Kirche, keine Kinder) erhält netto ca. €2.612. Ein Verheirateter in Steuerklasse 3 mit gleichem Brutto erhält netto ca. €2.890 – ein Unterschied von €278 monatlich allein durch die Steuerklassenwahl. Bei €3.000 Brutto: Single netto ca. €2.050, Verheirateter (Klasse 3) netto ca. €2.230. Bei €6.000 Brutto: Single netto ca. €3.530, Verheirateter (Klasse 3) netto ca. €3.890. Der Vorteil der Klasse 3 wächst mit steigendem Einkommen, da die Progression stärker wirkt.

Das Splitting-Verfahren für Ehepaare

Das Ehegattensplitting ist einer der größten Steuervorteile in Deutschland. Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, halbiert, die Steuer für die Hälfte berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Dies führt dazu, dass der höher verdienende Partner vom niedrigeren Steuersatz des Partners profitiert. Beispiel: Partner A verdient €60.000, Partner B €20.000. Zusammen: €80.000. Halbiert: €40.000. Steuer auf €40.000: ca. €5.400. Verdoppelt: €10.800 Jahressteuer. Ohne Splitting: A würde ca. €14.000 zahlen, B ca. €1.200, zusammen €15.200. Das Splitting spart also ca. €4.400 pro Jahr.

Sozialabgaben: Was steckt dahinter?

Die Sozialabgaben finanzieren das deutsche Sozialsystem: Die Rentenversicherung (9,3%) sichert Ihre Altersvorsorge. Die Krankenversicherung (7,3% + durchschnittlich 1,45% Zusatzbeitrag) bietet umfassenden Gesundheitsschutz. Die Pflegeversicherung (2,4% für Kinderlose) deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Die Arbeitslosenversicherung (1,3%) sichert Sie im Falle der Arbeitslosigkeit ab. Alle diese Beiträge werden paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen — Ihr Arbeitgeber zahlt die gleiche Summe noch einmal oben drauf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist Ihr vereinbartes Gehalt vor Abzügen. Netto ist der Betrag, der nach allen Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto landet.

Warum zahlt man in Steuerklasse 5 so viel Steuern?

Klasse 5 hat keinen Grundfreibetrag und wird mit dem vollen Progressionstarif besteuert. Dies wird aber über das Splitting-Verfahren bei der Steuererklärung ausgeglichen — Sie bekommen die zu viel gezahlte Steuer erstattet.

Muss ich den Solidaritätszuschlag zahlen?

Nur wenn Ihre Jahreslohnsteuer über €18.130 liegt (2026, Single). Ab ca. €66.000 Jahresbrutto wird der Soli fällig. Die meisten Normalverdiener sind seit 2021 befreit.

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

€12.348 für Singles, €24.696 für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja, ein Wechsel ist einmal im Kalenderjahr möglich (Antrag beim Finanzamt). Bei Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes ist ein sofortiger Wechsel möglich.

Was ist das Faktorverfahren?

Eine Variante der Steuerklasse 4, bei der ein individueller Faktor die Einkommensunterschiede berücksichtigt. Dies führt zu einer gerechteren monatlichen Steuerbelastung als die normale Klasse 4/4.

Wie senke ich meine Steuerlast?

Werbungskosten über €1.230 geltend machen, Pendlerpauschale (€0,30/km), Homeoffice-Pauschale (€6/Tag), betriebliche Altersvorsorge, Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden), und Steuererklärung einreichen.

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