Steuerklassen 2026 — Welche Steuerklasse Lohnt Sich Für Paare?

Aktualisiert: 21. Mai 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann über Hunderte Euro mehr oder weniger Netto vom Gehalt entscheiden. Besonders für verheiratete Paare ist die Entscheidung zwischen Steuerklasse 3/5 und 4/4 eine der wichtigsten finanziellen Weichenstellungen. In diesem Guide erklären wir alle sechs Steuerklassen, zeigen wann sich ein Wechsel lohnt und wie Sie den Wechsel beim Finanzamt beantragen.

Was Sind Steuerklassen Und Wer Braucht Sie?

Steuerklassen (Lohnsteuerklassen) bestimmen, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber direkt vom Gehalt abzieht. Sie haben keinen Einfluss auf Ihre jährliche Einkommensteuer — die wird ohnehin über die Steuererklärung ermittelt. Aber sie beeinflussen maßgeblich, wie viel Netto vom Brutto jeden Monat auf Ihrem Konto landet.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist einer der sechs Steuerklassen zugeordnet. Ledige werden automatisch in Steuerklasse I eingestuft, Verheiratete können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen.

Alle 6 Steuerklassen Im Überblick

Steuerklasse I — Ledige und Geschiedene

Die Steuerklasse I gilt für alle ledigen, geschiedenen, dauerhaft getrennt lebenden Arbeitnehmer sowie für Verheiratete, deren Ehepartner in Steuerklasse III ist. Sie ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland und bietet den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026).

Steuerklasse II — Alleinerziehende

Steuerklasse II ist Alleinerziehenden vorbehalten, die für mindestens ein Kind den Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. Zusätzlich zum Grundfreibetrag steht ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro (2026) zu. Pro weiteres Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro.

Steuerklasse III — Verheiratete mit höherem Einkommen

Die Steuerklasse III bietet den größten Steuervorteil: den doppelten Grundfreibetrag (24.696 Euro) plus den halben Entlastungsbetrag. Sie wird immer mit Steuerklasse V des Partners kombiniert. Sinnvoll ist diese Kombination, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere — idealerweise mindestens das 1,6-fache.

Steuerklasse IV — Verheiratete mit ähnlichem Einkommen

Steuerklasse IV entspricht im Abzug weitgehend der Steuerklasse I. Beide Partner werden in Steuerklasse IV eingestuft, wenn sie ähnliche Einkommen beziehen. Es gibt auch den Faktor IV/IV, bei dem ein individueller Faktor die Lohnsteuer noch genauer an die tatsächliche Steuerlast anpasst.

Steuerklasse V — Der Partner von Klasse III

Steuerklasse V bietet kaum Freibeträge und führt zu hohen Lohnsteuerabzügen. Sie ist ausschließlich der Partner von Steuerklasse III. Wer in Klasse V eingestuft ist, zahlt monatlich deutlich mehr Steuern — die sich aber meist über die Steuererklärung wieder zurückholen lassen.

Steuerklasse VI — Für Zweitjobs

Steuerklasse VI wird automatisch für einen zweiten oder weiteren Job vergeben. Sie hat keine Freibeträge und den höchsten Steuerabzug. Sie gilt nur für das zusätzliche Beschäftigungsverhältnis.

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 — Der Große Vergleich

Dies ist die wichtigste Entscheidung für verheiratete Paare. Die Wahl beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen erheblich:

Wann lohnt sich 3/5? Wenn ein Partner mindestens 60% des gemeinsamen Einkommens bezieht und Sie monatlich mehr Liquidität benötigen. Achtung: Bei 3/5 kann eine Steuernachzahlung entstehen, besonders wenn der Partner in Klasse V ebenfalls gut verdient.

Wann ist 4/4 besser? Wenn beide Partner ähnlich viel verdienen (ca. 40-60% des Gesamteinkommens) oder wenn Sie eine Nachzahlung vermeiden möchten.

Praxisbeispiel:

Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro (Partner A: 70.000 €, Partner B: 30.000 €) bringt die Kombination 3/5 monatlich etwa 80-120 Euro mehr Netto als 4/4. Bei nahezu gleichen Gehältern (je 50.000 €) ist 4/4 die bessere Wahl, da 3/5 hier kaum Vorteil bringt, aber das Risiko einer Nachzahlung erhöht.

Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um die verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen für Ihre Situation durchzurechnen.

Steuerklasse Wechseln — So Funktioniert's

Ehepaare können ihre Steuerklasse wechseln, indem sie einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen (Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern"). Der Wechsel wirkt sich ab dem Folgemonat der Antragstellung aus.

Entlastungsbetrag Für Alleinerziehende

Alleinerziehende in Steuerklasse II erhalten 2026 einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Dieser wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und kann die Steuerlast um mehrere Hundert Euro reduzieren. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt und für das Kind Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht.

Häufig Gestellte Fragen

Kann ich die Steuerklasse beliebig oft wechseln?

Ehepaare können grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln. Bei besonderen Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Tod des Partners ist ein zusätzlicher Wechsel möglich. Der Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Hat die Steuerklasse Einfluss auf die Steuererklärung?

Nein. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die tatsächliche Steuerlast wird über die Einkommensteuererklärung berechnet. Bei der Kombination 3/5 ist eine Steuererklärung sogar pflicht.

Welche Steuerklasse bei Elternzeit?

Wenn ein Partner in Elternzeit geht und deutlich weniger verdient, kann ein Wechsel zu 3/5 sinnvoll sein, um das monatliche Netto des arbeitenden Partners zu erhöhen. Beachten Sie, dass Elterngeld eine nachrangige Leistung ist und sich nach dem Nettoeinkommen bemisst.

Was passiert bei Trennung?

Bei dauerhafter Trennung müssen beide Partner in Steuerklasse I wechseln. Der Wechsel sollte unverzüglich beim Finanzamt beantragt werden, da sonst zu wenig Steuern abgeführt werden.

Beeinflusst die Steuerklasse die Rentenbeiträge?

Nein. Die Rentenversicherungsbeiträge sind unabhängig von der Steuerklasse und werden immer vom Bruttogehalt berechnet. Gleiches gilt für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Quellen: