Abgeltungsteuer 2026 —Kapitalerträge Und Der Sparer-Pauschbetrag

Aktualisiert: 21. Mai 2026 路 Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abgeltungsteuer ist die Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Seit 2009 beträgt sie pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Verheiratete) und einem Freistellungsauftrag können Sie einen Teil Ihrer Kapitalerträge steuerfrei stellen. In diesem Guide erklären wir alles, was Sie über die Kapitalertragsteuer 2026 wissen müssen.

Wie Funktioniert Die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer (auch Kapitalertragsteuer genannt) ist eine Quellensteuer, die direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie gilt für folgende Einkünfte:

Der Steuersatz beträgt 25% auf die Kapitalerträge. Zusätzlich fallen an:

Gesamtbelastung: 25% + 1,375% Soli = 26,375% (ohne Kirchensteuer). Mit 9% Kirchensteuer: 27,82%.

Der Sparer-Pauschbetrag 2026

Der Sparer-Pauschbetrag (auch Sparer-Freibetrag) ist ein Freibetrag, der Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei stellt:

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen —also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Er wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss über einen Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden.

Freistellungsauftrag Einrichten

Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber Ihrer Bank, wie viel von Ihren Kapitalerträgen steuerfrei bleiben soll. So funktioniert's:

Beispiel: Sie haben 800 Euro Zinsen und 400 Euro Dividenden = 1.200 Euro Kapitalerträge. Als Alleinstehender richten Sie einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro ein. Nur die verbleibenden 200 Euro werden mit 26,375% besteuert = 52,75 Euro Steuer statt 316,50 Euro ohne Freistellungsauftrag.

Teilfreistellung Für Investmentfonds

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Investmentfonds eine Teilfreistellung, die einen Teil der Erträge steuerfrei stellt:

Die Teilfreistellung gilt sowohl für laufende Erträge als auch für Kursgewinne beim Verkauf. Bei einem Aktienfonds mit 1.000 Euro Gewinn werden nur 700 Euro besteuert (700 €脳 26,375% = 184,63 €statt 263,75 €.

Kryptowährungen Und Steuern

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum unterliegen in Deutschland einer eigenen Steuerregelung:

Wichtig: Die 1.000-Euro-Freigrenze ist eine echte Freigrenze. Sobald sie überschritten wird, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig —nicht nur der Teil über 1.000 Euro.

Günstigerprüfung: Abgeltungsteuer Oder Persönlicher Steuersatz?

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt berechnet dann, ob die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer.

Dies ist besonders für Geringverdiener und Rentner interessant, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.

Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalerträgen können mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden:

Häufig Gestellte Fragen

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Wenn die Abgeltungsteuer bereits von der Bank abgeführt wurde und Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, müssen Sie nichts angeben. Bei Kapitalerträgen über dem Freibetrag oder wenn Sie die Günstigerprüfung nutzen möchten, sollten Sie die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ist ein Freibetrag: Nur der Teil über 1.000 €wird besteuert. Die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften (1.000 € ist anders: Sobald sie überschritten wird, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Sie können bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf jedoch den Sparer-Pauschbetrag (1.000 €bzw. 2.000 € nicht überschreiten. Die Banken prüfen dies nicht —Sie sind selbst verantwortlich.

Wie werden ausländische Kapitalerträge besteuert?

Ausländische Kapitalerträge unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten wurde, kann diese unter Umständen angerechnet werden. Die genaue Behandlung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land ab.

Gilt die Abgeltungsteuer auch für ETFs?

Ja. ETFs (Exchange Traded Funds) unterliegen der Abgeltungsteuer. Je nach ETF-Typ gilt die Teilfreistellung: Aktien-ETFs (30%), Misch-ETFs (15%). Die Bank führt die Steuer automatisch ab. Zusätzlich gilt die Vorabpauschale, die seit 2019 einen Mindeststeuerbetrag für thesaurierende Fonds sicherstellt.

Quellen: