Abgeltungsteuer 2026 —Kapitalerträge Und Der Sparer-Pauschbetrag
Aktualisiert: 21. Mai 2026 路 Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Abgeltungsteuer ist die Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Seit 2009 beträgt sie pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Verheiratete) und einem Freistellungsauftrag können Sie einen Teil Ihrer Kapitalerträge steuerfrei stellen. In diesem Guide erklären wir alles, was Sie über die Kapitalertragsteuer 2026 wissen müssen.
Wie Funktioniert Die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer (auch Kapitalertragsteuer genannt) ist eine Quellensteuer, die direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie gilt für folgende Einkünfte:
- Zinsen (Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
- Dividenden (Aktien, Fonds)
- Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Fonds und ETFs
- Erträge aus Investmentfonds
- Genussrechts- und partiarische Darlehenszinsen
Der Steuersatz beträgt 25% auf die Kapitalerträge. Zusätzlich fallen an:
- Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungsteuer (= 1,375% der Kapitalerträge)
- Kirchensteuer: 8% oder 9% auf die Abgeltungsteuer (= 2,0% bzw. 2,25% der Kapitalerträge)
Gesamtbelastung: 25% + 1,375% Soli = 26,375% (ohne Kirchensteuer). Mit 9% Kirchensteuer: 27,82%.
Der Sparer-Pauschbetrag 2026
Der Sparer-Pauschbetrag (auch Sparer-Freibetrag) ist ein Freibetrag, der Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei stellt:
- Alleinstehende: 1.000 Euro pro Jahr
- Verheiratete (zusammenveranlagt): 2.000 Euro pro Jahr
Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen —also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Er wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss über einen Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden.
Freistellungsauftrag Einrichten
Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber Ihrer Bank, wie viel von Ihren Kapitalerträgen steuerfrei bleiben soll. So funktioniert's:
- Den Freistellungsauftrag können Sie bei jeder Bank einzeln einrichten
- Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten
- Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden
- Die Einrichtung erfolgt meist online über das Banking-Portal oder per Formular
Beispiel: Sie haben 800 Euro Zinsen und 400 Euro Dividenden = 1.200 Euro Kapitalerträge. Als Alleinstehender richten Sie einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro ein. Nur die verbleibenden 200 Euro werden mit 26,375% besteuert = 52,75 Euro Steuer statt 316,50 Euro ohne Freistellungsauftrag.
Teilfreistellung Für Investmentfonds
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt für Investmentfonds eine Teilfreistellung, die einen Teil der Erträge steuerfrei stellt:
- Aktienfonds (mindestens 51% Aktienquote): 30% Teilfreistellung
- Mischfonds (25-50% Aktienquote): 15% Teilfreistellung
- Immobilienfonds (mindestens 51% Immobilien): 60% Teilfreistellung (für natürliche Personen)
- Sonstige Fonds: Keine Teilfreistellung
Die Teilfreistellung gilt sowohl für laufende Erträge als auch für Kursgewinne beim Verkauf. Bei einem Aktienfonds mit 1.000 Euro Gewinn werden nur 700 Euro besteuert (700 €脳 26,375% = 184,63 €statt 263,75 €.
Kryptowährungen Und Steuern
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum unterliegen in Deutschland einer eigenen Steuerregelung:
- Private Veräußerungsgeschäfte: Krypto-Gewinne sind steuerfrei, wenn die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 EStG)
- Innerhalb eines Jahres: Gewinne sind steuerpflichtig, wenn der Gesamtgewinn über 1.000 Euro liegt (Freigrenze, kein Freibetrag)
- Staking und Lending: Erträge aus Staking, Lending und DeFi unterliegen der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz (nicht der Abgeltungsteuer)
- Trading: Häufiges Trading kann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden —dann gilt Gewerbesteuer
Wichtig: Die 1.000-Euro-Freigrenze ist eine echte Freigrenze. Sobald sie überschritten wird, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig —nicht nur der Teil über 1.000 Euro.
Günstigerprüfung: Abgeltungsteuer Oder Persönlicher Steuersatz?
Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt berechnet dann, ob die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer.
Dies ist besonders für Geringverdiener und Rentner interessant, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalerträgen können mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden:
- Verluste werden in einem Verrechnungskonto bei der Bank gespeichert
- Sie können mit künftigen Gewinnen aus derselben Bank verrechnet werden
- Ein Verlustausgleich über verschiedene Banken hinweg ist nur über die Steuererklärung möglich
- Nicht verrechnete Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden
Häufig Gestellte Fragen
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Wenn die Abgeltungsteuer bereits von der Bank abgeführt wurde und Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, müssen Sie nichts angeben. Bei Kapitalerträgen über dem Freibetrag oder wenn Sie die Günstigerprüfung nutzen möchten, sollten Sie die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?
Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ist ein Freibetrag: Nur der Teil über 1.000 €wird besteuert. Die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften (1.000 € ist anders: Sobald sie überschritten wird, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja. Sie können bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf jedoch den Sparer-Pauschbetrag (1.000 €bzw. 2.000 € nicht überschreiten. Die Banken prüfen dies nicht —Sie sind selbst verantwortlich.
Wie werden ausländische Kapitalerträge besteuert?
Ausländische Kapitalerträge unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten wurde, kann diese unter Umständen angerechnet werden. Die genaue Behandlung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land ab.
Gilt die Abgeltungsteuer auch für ETFs?
Ja. ETFs (Exchange Traded Funds) unterliegen der Abgeltungsteuer. Je nach ETF-Typ gilt die Teilfreistellung: Aktien-ETFs (30%), Misch-ETFs (15%). Die Bank führt die Steuer automatisch ab. Zusätzlich gilt die Vorabpauschale, die seit 2019 einen Mindeststeuerbetrag für thesaurierende Fonds sicherstellt.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) —Abgeltungsteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 20, § 23, § 32d
- Investmentsteuergesetz (InvStG) —Teilfreistellung
- Bundeszentralamt für Steuern —Kapitalertragsteuer