← Zurück zu DE Rechnern
📊

Abgeltungsteuer Rechner 2026

Berechnen Sie die Steuer auf Kapitalerträge: 25% Abgeltungsteuer + Soli + Kirchensteuer.

Geschätzte Steuerbelastung

€0,00

Effektiver Steuersatz: 0,00%

Netto nach Steuer: €0,00

Kapitalertrag€0,00
Sparerpauschbetrag-€0,00
Steuerpflichtiger Ertrag€0,00
Abgeltungsteuer (25%)-€0,00
Solidaritätszuschlag-€0,00
Kirchensteuer-€0,00
Netto nach Steuer€0,00
0%
Netto
Netto
Abgeltungsteuer
Soli+Kirche
✓ Abgeltungsteuer: 25% + Soli 5,5% + ggf. KiSt 8/9% ✓ §32d EStG + SolZG + KiStG Geprüft: 2026-05-22 Quelle: §32d EStG
Haftungsausschluss: Dieser Rechner liefert Schätzwerte nur zu Bildungszwecken. Die Ergebnisse sind keine steuerliche Beratung. Die tatsächliche Steuerlast kann je nach individuellen Umständen abweichen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für verbindliche Auskünfte. Datenquellen: BMF §32a EStG, GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung.

Beispielszenarien

Kleiner Kapitalertrag

€1.000

Single, keine Kirche, Sparerpauschbetrag verfügbar

Steuerpfl. Ertrag€0,00
Steuer gesamt€0,00
Netto€1.000,00

✓ Steuerfrei durch Sparerpauschbetrag

Mittlerer Kapitalertrag

€5.000

Single, 9% KiSt, Pauschbetrag verfügbar

Steuerpfl. Ertrag€4.000,00
Steuer gesamt€1.155,00
Netto€3.845,00

Effektiver Satz: 23,10%

Hoher Kapitalertrag

€20.000

Single, 9% KiSt, Pauschbetrag verfügbar

Steuerpfl. Ertrag€19.000,00
Steuer gesamt€5.486,25
Netto€14.513,75

Effektiver Satz: 27,43%

Abgeltungsteuer in Deutschland: Grundlagen und Berechnung

Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt und besteuert private Kapitalerträge einheitlich mit 25%. Sie gilt für Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien und Fonds, und andere Kapitalerträge. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungsteuer, effektiv 1,375% des Ertrags) erhoben. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8% (BY, BW) oder 9% (übrige Bundesländer) der Abgeltungsteuer. Die effektive Gesamtbelastung liegt somit bei ca. 26,375% ohne Kirchensteuer bzw. ca. 27,82% (9% Kirchensteuer) oder 27,00% (8% Kirchensteuer).

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Der Sparerpauschbetrag (auch Freistellungsauftrag genannt) beträgt €1.000 für Singles und €2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Sie müssen einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einrichten, damit diese den Freibetrag automatisch berücksichtigt. Ohne Freistellungsauftrag wird die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge abgeführt, und Sie müssen sich die Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken verteilt werden, die Summe darf jedoch den Pauschbetrag nicht überschreiten.

Beispielrechnung: Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Ein Single mit €5.000 Kapitalerträgen im Jahr (kein Freistellungsauftrag genutzt, keine Kirche): Abgeltungsteuer: €5.000 × 25% = €1.250. Soli: €1.250 × 5,5% = €68,75. Gesamtsteuer: €1.318,75. Netto nach Steuer: €3.681,25. Effektiver Steuersatz: 26,375%. Wenn der Sparerpauschbetrag von €1.000 genutzt wird: Steuerpflichtiger Ertrag = €5.000 - €1.000 = €4.000. Abgeltungsteuer: €4.000 × 25% = €1.000. Soli: €55. Gesamtsteuer: €1.055. Netto: €3.945. Der Sparerpauschbetrag spart also €263,75 pro Jahr.

Teilfreistellung für Investmentfonds

Nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) gilt die Teilfreistellung nur für Investmentfonds, nicht für Direktaktien. Aktienfonds und Aktien-ETFs: 30% der Gewinne sind steuerfrei — nur 70% werden besteuert. Bei €5.000 Gewinn aus einem Aktien-ETF: Steuerpflichtiger Ertrag = €5.000 × 70% = €3.500. Abgeltungsteuer: €3.500 × 25% = €875 (statt €1.250 bei voller Besteuerung). Immobilienfonds: 60% steuerfrei — nur 40% werden besteuert. Mischfonds: Teilfreistellung anteilig nach Aktienquote. Wichtig: Direktaktien unterliegen der vollen Abgeltungsteuer ohne Teilfreistellung.

Kryptowährungen und Sonderregelungen

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltedauer von über 1 Jahr steuerfrei (§23 EStG). Bei Haltedauer unter 1 Jahr unterliegen Gewinne dem persönlichen Einkommensteuersatz (nicht der Abgeltungsteuer), wenn die Freigrenze von €1.000 überschritten wird. Anders als bei der Abgeltungsteuer wird hier der persönliche Grenzsteuersatz angewendet, der bis zu 45% betragen kann. Für Krypto-Investoren lohnt es sich daher, die Haltedauer von einem Jahr einzuhalten. Jeder Trade (z.B. BTC → ETH) ist ein steuerliches Ereignis und muss dokumentiert werden.

Günststerprüfung und Steuererklärung

Die Günststerprüfung (§32d Abs. 6 EStG) prüft, ob die Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (z.B. bei geringem Einkommen). Die Prüfung erfolgt automatisch über die Steuererklärung (Anlage KAP). Wenn die Günststerprüfung zu einem niedrigeren Steuersatz führt, werden Ihre Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert statt mit 25%.

Wann diesen Rechner verwenden

💶

Dividenden & Zinsen

Berechnen Sie die Steuer auf Dividenden und Zinserträge aus Sparanlagen, Anleihen oder Tagesgeldkonten.

📈

Aktiengewinne

Ermitteln Sie die Steuerlast auf Veräußerungsgewinne aus Aktien und Direktanlagen.

📊

ETF & Fonds (Teilfreistellung)

Berechnen Sie die reduzierte Besteuerung mit 30% Teilfreistellung für Aktien-ETFs und Aktienfonds.

🏠

Immobilienfonds

Ermitteln Sie die Steuer auf Immobilienfonds-Gewinne mit 60% Teilfreistellung.

Krypto-Verkäufe

Prüfen Sie die steuerliche Behandlung von Krypto-Verkäufen nach Haltedauer (§23 EStG).

Einschränkungen

Dieser Rechner deckt die grundlegende Abgeltungsteuer-Berechnung ab. Folgende Aspekte werden nicht berücksichtigt:

Sparerpauschbetrag €1.000 (Single) / €2.000 (Ehepaar) — wird im Rechner zwar eingerechnet, aber eine vollständige Freistellungsplanung mit mehreren Banken erfolgt nicht.
Günstigerprüfung (§32d Abs. 6 EStG) — keine automatische Prüfung, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als 25% Abgeltungsteuer.
Ausländische Quellensteuer — Anrechnung ausländischer Quellensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen wird nicht abgebildet.
Verlustverrechnungstopf — komplexe Verlustverrechnung zwischen Aktien und sonstigen Kapitalerträgen (§20 Abs. 6 EStG) wird nicht simuliert.
Vorabpauschale für thesaurierende Fonds — die jährliche Vorabpauschale nach §18 InvStG wird nicht berechnet.
Kirchensteuer-Abzug als Sonderausgabe — die Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe (§10 EStG) wird nicht eingerechnet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer 2026?

Einheitlich 25% auf Kapitalerträge. Zusätzlich Soli (5,5% der Steuer, effektiv 1,375%) und ggf. Kirchensteuer (8–9% der Steuer). Effektiv ca. 26,375% ohne Kirchensteuer.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

€1.000 für Singles, €2.000 für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Muss als Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden.

Was ist die Teilfreistellung für Investmentfonds?

Aktienfonds/ETFs: 30% steuerfrei (nur 70% besteuert). Immobilienfonds: 60% steuerfrei (nur 40% besteuert). Gilt nicht für Direktaktien.

Sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Ja, nach einer Haltedauer von über 1 Jahr (§23 EStG). Unter 1 Jahr: Besteuerung mit persönlichem Steuersatz, wenn die Freigrenze von €1.000 überschritten wird.

Was ist die Günstigerprüfung?

Eine Prüfung in der Steuererklärung, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer (§32d Abs. 6 EStG). Sinnvoll bei niedrigem Einkommen (persönlicher Steuersatz unter 25%).

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Wenn die Bank bereits Abgeltungsteuer abgeführt hat und der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wurde, ist keine Steuererklärung nötig. Bei Verlustverrechnung, Günstigerprüfung oder ausländischen Quellen muss eine Erklärung abgegeben werden.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung?

Kapitalverluste können mit Kapitalgewinnen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden als Verlustvortrag in folgende Jahre übertragen. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (seit 2021).

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Einkommensteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer von 25% auf Kapitalerträge. Die Einkommensteuer ist die allgemeine Einkommensteuer nach §32a EStG mit progressivem Tarif (14–45%). Kapitalerträge können auf Antrag mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden (Günstigerprüfung).

Weitere Rechner

Steuerbelastung
€0,00