Berechnen Sie die Steuer auf Kapitalerträge: 25% Abgeltungsteuer + Soli + Kirchensteuer.
§23 EStG: Krypto < 1 Jahr unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45%).
Geschätzte Steuerbelastung
€0,00
Effektiver Steuersatz: 0,00%
Netto nach Steuer: €0,00
Kleiner Kapitalertrag
€1.000
Single, keine Kirche, Sparerpauschbetrag verfügbar
✓ Steuerfrei durch Sparerpauschbetrag
Mittlerer Kapitalertrag
€5.000
Single, 9% KiSt, Pauschbetrag verfügbar
Effektiver Satz: 23,10%
Hoher Kapitalertrag
€20.000
Single, 9% KiSt, Pauschbetrag verfügbar
Effektiver Satz: 27,43%
Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt und besteuert private Kapitalerträge einheitlich mit 25%. Sie gilt für Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien und Fonds, und andere Kapitalerträge. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungsteuer, effektiv 1,375% des Ertrags) erhoben. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8% (BY, BW) oder 9% (übrige Bundesländer) der Abgeltungsteuer. Die effektive Gesamtbelastung liegt somit bei ca. 26,375% ohne Kirchensteuer bzw. ca. 27,82% (9% Kirchensteuer) oder 27,00% (8% Kirchensteuer).
Der Sparerpauschbetrag (auch Freistellungsauftrag genannt) beträgt €1.000 für Singles und €2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Sie müssen einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einrichten, damit diese den Freibetrag automatisch berücksichtigt. Ohne Freistellungsauftrag wird die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge abgeführt, und Sie müssen sich die Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken verteilt werden, die Summe darf jedoch den Pauschbetrag nicht überschreiten.
Ein Single mit €5.000 Kapitalerträgen im Jahr (kein Freistellungsauftrag genutzt, keine Kirche): Abgeltungsteuer: €5.000 × 25% = €1.250. Soli: €1.250 × 5,5% = €68,75. Gesamtsteuer: €1.318,75. Netto nach Steuer: €3.681,25. Effektiver Steuersatz: 26,375%. Wenn der Sparerpauschbetrag von €1.000 genutzt wird: Steuerpflichtiger Ertrag = €5.000 - €1.000 = €4.000. Abgeltungsteuer: €4.000 × 25% = €1.000. Soli: €55. Gesamtsteuer: €1.055. Netto: €3.945. Der Sparerpauschbetrag spart also €263,75 pro Jahr.
Nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) gilt die Teilfreistellung nur für Investmentfonds, nicht für Direktaktien. Aktienfonds und Aktien-ETFs: 30% der Gewinne sind steuerfrei — nur 70% werden besteuert. Bei €5.000 Gewinn aus einem Aktien-ETF: Steuerpflichtiger Ertrag = €5.000 × 70% = €3.500. Abgeltungsteuer: €3.500 × 25% = €875 (statt €1.250 bei voller Besteuerung). Immobilienfonds: 60% steuerfrei — nur 40% werden besteuert. Mischfonds: Teilfreistellung anteilig nach Aktienquote. Wichtig: Direktaktien unterliegen der vollen Abgeltungsteuer ohne Teilfreistellung.
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltedauer von über 1 Jahr steuerfrei (§23 EStG). Bei Haltedauer unter 1 Jahr unterliegen Gewinne dem persönlichen Einkommensteuersatz (nicht der Abgeltungsteuer), wenn die Freigrenze von €1.000 überschritten wird. Anders als bei der Abgeltungsteuer wird hier der persönliche Grenzsteuersatz angewendet, der bis zu 45% betragen kann. Für Krypto-Investoren lohnt es sich daher, die Haltedauer von einem Jahr einzuhalten. Jeder Trade (z.B. BTC → ETH) ist ein steuerliches Ereignis und muss dokumentiert werden.
Die Günststerprüfung (§32d Abs. 6 EStG) prüft, ob die Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (z.B. bei geringem Einkommen). Die Prüfung erfolgt automatisch über die Steuererklärung (Anlage KAP). Wenn die Günststerprüfung zu einem niedrigeren Steuersatz führt, werden Ihre Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert statt mit 25%.
Dividenden & Zinsen
Berechnen Sie die Steuer auf Dividenden und Zinserträge aus Sparanlagen, Anleihen oder Tagesgeldkonten.
Aktiengewinne
Ermitteln Sie die Steuerlast auf Veräußerungsgewinne aus Aktien und Direktanlagen.
ETF & Fonds (Teilfreistellung)
Berechnen Sie die reduzierte Besteuerung mit 30% Teilfreistellung für Aktien-ETFs und Aktienfonds.
Immobilienfonds
Ermitteln Sie die Steuer auf Immobilienfonds-Gewinne mit 60% Teilfreistellung.
Krypto-Verkäufe
Prüfen Sie die steuerliche Behandlung von Krypto-Verkäufen nach Haltedauer (§23 EStG).
Dieser Rechner deckt die grundlegende Abgeltungsteuer-Berechnung ab. Folgende Aspekte werden nicht berücksichtigt:
Einheitlich 25% auf Kapitalerträge. Zusätzlich Soli (5,5% der Steuer, effektiv 1,375%) und ggf. Kirchensteuer (8–9% der Steuer). Effektiv ca. 26,375% ohne Kirchensteuer.
€1.000 für Singles, €2.000 für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Muss als Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden.
Aktienfonds/ETFs: 30% steuerfrei (nur 70% besteuert). Immobilienfonds: 60% steuerfrei (nur 40% besteuert). Gilt nicht für Direktaktien.
Ja, nach einer Haltedauer von über 1 Jahr (§23 EStG). Unter 1 Jahr: Besteuerung mit persönlichem Steuersatz, wenn die Freigrenze von €1.000 überschritten wird.
Eine Prüfung in der Steuererklärung, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer (§32d Abs. 6 EStG). Sinnvoll bei niedrigem Einkommen (persönlicher Steuersatz unter 25%).
Wenn die Bank bereits Abgeltungsteuer abgeführt hat und der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wurde, ist keine Steuererklärung nötig. Bei Verlustverrechnung, Günstigerprüfung oder ausländischen Quellen muss eine Erklärung abgegeben werden.
Kapitalverluste können mit Kapitalgewinnen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden als Verlustvortrag in folgende Jahre übertragen. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (seit 2021).
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer von 25% auf Kapitalerträge. Die Einkommensteuer ist die allgemeine Einkommensteuer nach §32a EStG mit progressivem Tarif (14–45%). Kapitalerträge können auf Antrag mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden (Günstigerprüfung).