Berechnen Sie Ihre Riester-Zulagen und maximale staatliche Förderung.
Mindesbeitrag: 4% des Vorjahreseinkommens abzgl. Zulagen
Jährliche Gesamtförderung
€0,00
Steuervorteil durch Sonderausgaben: €0,00
Gesamtvorteil (Zulagen + Steuer): €0,00
Single, €45.000 brutto, keine Kinder, 30 Jahre alt, Grenzsteuersatz 42%.
Familie, €60.000 brutto, 2 Kinder (ab 2008), Grenzsteuersatz 42%.
Geringverdiener, €20.000 brutto, 1 Kind (ab 2008), Grenzsteuersatz 22%.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die 2002 eingeführt wurde, um die Lücke zu schließen, die durch das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente entsteht. Die Förderung erfolgt durch zwei Mechanismen: direkte staatliche Zulagen, die Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben werden, und steuerliche Vergünstigungen, die über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Förderung für Sie günstiger ist (Günststerprüfung).
Die Grundzulage beträgt €175 pro Jahr für jeden Riester-Vertragsinhaber. Für jedes Kind erhalten Sie zusätzlich die Kinderzulage: €185 für Kinder geboren vor 2008, €300 für Kinder geboren ab 2008. Die höhere Zulage für Kinder ab 2008 soll Familien mit jüngeren Kindern stärker fördern. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig €200 Bonus im ersten Vertragsjahr. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern (beide ab 2008 geboren) erhält: Grundzulage €175 + 2 × €300 Kinderzulage = €775 pro Jahr an staatlichen Zulagen.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen einzahlen. Dies ist der Mindestbeitrag (Sparbeitrag). Der Höchstbeitrag ist auf €2.100 pro Jahr begrenzt — nur Beiträge bis zu dieser Höhe werden für die Zulagen und den Steuerabzug berücksichtigt. Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen von €45.000 beträgt der Mindestbeitrag: 4% von €45.000 = €1.800 abzüglich Zulagen (z.B. €775) = €1.025 Eigenbeitrag. Sie müssen also mindestens €1.025 selbst einzahlen, um die vollen Zulagen von €775 zu erhalten.
Riester-Beiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günststerprüfung automatisch, ob die Zulage oder der Steuerabzug günstiger ist. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% sparen Sie bis zu €882 pro Jahr an Steuern (€2.100 × 42%). In der Regel erhalten Sie die Zulage plus den Steuervorteil auf den Betrag, der über die Zulage hinausgeht. Beispiel: Bei €2.100 Beitrag und €775 Zulage beträgt der steuerlich relevante Betrag €1.325 (€2.100 - €775). Bei 42% Grenzsteuersatz: €1.325 × 42% = €556,50 Steuervorteil. Gesamtvorteil: €775 + €556,50 = €1.331,50.
Single, €45.000 Brutto, keine Kinder, Grenzsteuersatz 42%: Grundzulage €175, Mindestbeitrag €1.625 (4% von €45.000 - €175). Bei Einzahlung von €2.100: Steuervorteil auf €1.925 (€2.100 - €175) = €808,50. Gesamtvorteil: €175 + €808,50 = €983,50. Effektiver Eigenanteil: €1.116,50 (€2.100 - €983,50). Familie, €60.000 Brutto, 2 Kinder (ab 2008), Grenzsteuersatz 42%: Grundzulage €175 + 2 × €300 = €775. Mindestbeitrag: 4% von €60.000 - €775 = €1.625. Bei Einzahlung von €2.100: Steuervorteil auf €1.325 = €556,50. Gesamtvorteil: €775 + €556,50 = €1.331,50. Effektiver Eigenanteil: €768,50.
Die Riester-Rente lohnt sich besonders für: Familien mit Kindern (hohe Kinderzulagen), Geringverdiener (hohe Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag), und Arbeitnehmer mit hohem Grenzsteuersatz (hoher Steuervorteil). Weniger sinnvoll ist sie für: Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht förderberechtigt), Beamte (bereits gut abgesorgt), und Personen, die kurz vor der Rente stehen (zu wenig Zeit für den Zinseszins-Effekt). Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente — das angesparte Kapital kann nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden (max. 30% sind als Kapitalauszahlung möglich).
Dieser Rechner deckt nicht folgende Aspekte ab:
Die Grundzulage beträgt €175 pro Jahr für jeden Riester-Vertragsinhaber. Zusätzlich erhalten Berechtigte eine Altersvorsorgezulage, die vom eingezahlten Beitrag abhängt.
Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage €185 pro Kind und Jahr. Für Kinder ab 2008 beträgt sie €300 pro Kind und Jahr. Die Zulage wird direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben.
Der Berufseinsteigerbonus (Bonus für unter 25-Jährige) beträgt einmalig €200. Er wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt, wenn der Vertragsinhaber beim Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen. Maximal €2.100 pro Jahr.
Nein, die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente. Maximal 30% des Guthabens können als Einmalzahlung ausgezahlt werden, der Rest muss als monatliche Rente bezogen werden.
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge, und bestimmte Selbstständige (z.B. Handwerker, Künstler). Nicht förderberechtigt: Die meisten anderen Selbstständigen.
Die Riester-Rente bleibt bestehen. Sie können weiter einzahlen oder pausieren. Bei Arbeitslosigkeit können Sie den Mindestbeitrag auch aus dem Arbeitslosengeld finanzieren.
Ja, besonders. Bei €20.000 Brutto und einem Kind (ab 2008): Zulage €175 + €300 = €475. Mindestbeitrag: 4% von €20.000 - €475 = €325. Sie zahlen nur €325 und erhalten €475 Zulage — ein Gewinn von €150 ohne eigenes Geld.