Berechnen Sie Ihr Netto Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben. Optimiert für das Steuerjahr 2026.
Benutzerdefinierte Sätze (Standardwerte überschreiben)
BBG Rente: €8.450/monat, BBG Kranken: €5.812,50/monat.
Geschätztes Netto-Monatsgehalt
€0,00
€2.500 Brutto / Monat
€1.823
Netto-Monatsgehalt
€4.000 Brutto / Monat
€2.612
Netto-Monatsgehalt
€6.000 Brutto / Monat
€3.499
Netto-Monatsgehalt
Alle Beispiele basieren auf §32a EStG 2026 mit Standardannahmen. Geben Sie oben Ihre eigenen Werte für personalisierte Ergebnisse ein.
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Ein Brutto Netto Rechner muss weit mehr leisten als eine simple Prozentrechnung. Diese vereinfachte Schätzung basiert auf den mathematischen Vorgaben des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2026, konkret §32a EStG. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) ermittelt, dann die Lohnsteuer nach der progressiven Tarifformel berechnet, anschließend der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer addiert, und schließlich die Sozialabgaben abgezogen. Hinweis: Diese Berechnung verwendet die Jahresformel, nicht das BMF-PAP-Verfahren für die monatliche Lohnabrechnung. Ergebnisse dienen nur zur Orientierung.
Der steuerliche Grundfreibetrag von 12.348 € wird als progressive Nullzone definiert. Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an. Jeder Euro darüber hinaus fällt in die gesetzlich geregelte Steuerprogression, die in vier Zonen unterteilt ist: Zone 2 (12.349–17.799 €) mit einer Eingangsprogression, Zone 3 (17.800–69.878 €) mit mittlerer Progression, Zone 4 (69.879–277.825 €) mit linearer Progression von 42%, und Zone 5 (ab 277.826 €) mit dem Spitzensteuersatz von 45% (Reichensteuer). Die Formeln für jede Zone sind im EStG definiert und werden von diesem Rechner als vereinfachte Jahres-Schätzung angewendet.
Ein Single mit €4.000 Brutto im Monat (Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen, keine Kirche, keine Kinder) hat ein Jahresbrutto von €48.000. Das zu versteuernde Einkommen beträgt €35.652 (€48.000 minus Grundfreibetrag €12.348). Die Jahreslohnsteuer beträgt ca. €6.840, was einer monatlichen Lohnsteuer von ca. €570 entspricht. Der Solidaritätszuschlag fällt nicht an (unter der Freigrenze von €18.130 Jahreslohnsteuer). Die Sozialabgaben betragen monatlich ca. €818 (Rente €372, Kranken €508, Pflege €96, Arbeitslose €52). Das Netto-Monatsgehalt beträgt somit ca. €2.612. Die Abgabenquote liegt bei ca. 34,7%.
Die Wahl der Steuerklasse hat den größten Einfluss auf Ihr monatliches Netto. Steuerklasse 1 gilt für Ledige und geschiedene Arbeitnehmer. Steuerklasse 2 bietet Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag von €4.260 pro Jahr. Steuerklasse 3/5 ist für Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen — der Hauptverdiener (Klasse 3) zahlt deutlich weniger monatliche Lohnsteuer, der Nebenverdiener (Klasse 5) mehr. Die Jahressteuer wird jedoch immer über das Splitting-Verfahren berechnet, sodass es am Ende des Jahres keine Nachteile gibt. Steuerklasse 4 ist für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse 6 gilt für Nebentätigkeiten und hat keinen Grundfreibetrag — hier wird ab dem ersten Euro versteuert.
Für das Jahr 2026 berücksichtigt dieser Rechner die paritätischen Arbeitnehmeranteile: Rentenversicherung 9,3% (bis BBG €8.450/monat), Krankenversicherung 7,3% zzgl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 1,45% (bis BBG €5.812,50/monat), Arbeitslosenversicherung 1,3% (bis BBG €8.450/monat), und Pflegeversicherung 2,4% für Kinderlose (reduziert sich pro Kind um 0,35%, max. 0,6%). Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) begrenzen die Sozialabgaben bei hohem Einkommen — wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Sozialabgaben mehr. Insgesamt ca. 20,35% des Bruttogehalts fließen in die Sozialsysteme (bis zu den BBG).
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5% der Lohnsteuer, wird aber nur fällig, wenn die Jahreslohnsteuer über €18.130 (Single) bzw. €36.260 (Verheiratete) liegt. In der Milderungszone zwischen Freigrenze und Freigrenze plus Milderungszone wird der Soli schrittweise erhöht. Die meisten Normalverdiener zahlen seit 2021 keinen Soli mehr. Die Kirchensteuer beträgt 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Sie wird direkt vom Gehalt abgezogen und kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Nutzen Sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von €1.230 pro Jahr — alle darüber hinausgehenden Berufsauslagen können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Prüfen Sie die optimale Steuerklassenkombination bei Ehepaaren (Faktorverfahren in Klasse 4/4 kann gerechter sein als 3/5). Betriebliche Altersvorsorge (bAV) reduziert Ihr Bruttogehalt und damit Steuern und Sozialabgaben. Homeoffice-Pauschale (€6/Tag, max. €1.260/Jahr) und Pendlerpauschale (€0,30/km) können Ihre Steuerlast senken.
Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro für Singles und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Jahresgrenze fällt keine Einkommensteuer an.
Insgesamt ca. 20,35% des Bruttogehalts: Rentenversicherung 9,3%, Krankenversicherung 8,75% (7,3% + 1,45% Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung 2,4% (kinderlos), Arbeitslosenversicherung 1,3%.
Die BBG begrenzt die Sozialabgaben bei hohem Einkommen. 2026: €8.450/monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung, €5.812,50/monat für Kranken- und Pflegeversicherung.
Ledige: Klasse 1. Alleinerziehende: Klasse 2. Verheiratete: Klassen 3/5 (unterschiedliches Einkommen) oder 4/4 (ähnliches Einkommen). Nebentätigkeit: Klasse 6.
Brutto minus Lohnsteuer minus Soli minus Kirchensteuer minus Sozialabgaben (Rente, Kranken, Pflege, Arbeitslose) = Netto. Unser Rechner macht das automatisch.
Brutto ist Ihr vereinbartes Gehalt vor allen Abzügen. Netto ist der Betrag, der nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf Ihrem Konto landet.
Nur wenn Ihre Jahreslohnsteuer über €18.130 liegt (Single). Ab ca. €66.000 Jahresbrutto (Steuerklasse 1) wird der Soli fällig. Die meisten Normalverdiener sind befreit.
Werbungskosten über €1.230 geltend machen, Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, betriebliche Altersvorsorge, Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden), und bei Verheirateten die optimale Steuerklassenwahl.