Elterngeld und Steuer 2026
Was Sie über die steuerliche Behandlung wissen müssen
Einführung
Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Doch viele frischgebackene Eltern sind unsicher, wie das Elterngeld steuerlich behandelt wird. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, wie das Elterngeld versteuert wird, was der Progressionsvorbehalt bedeutet und wie Sie Ihre Steuerlast während der Elternzeit optimieren können.
Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, maximal jedoch 1.800 €pro Monat. Für Geringverdiener gibt es einen erhöhten Satz von 100 %, für Besserverdienende einen reduzierten Satz. Egal wie hoch Ihr Elterngeld ist, die steuerlichen Auswirkungen sollten Sie kennen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld mit unserem Elterngeld-Rechner und sehen Sie, wie es sich auf Ihre Gesamteinkommensteuer auswirkt.
1. Grundlagen: Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Die kurze Antwort: Ja, Elterngeld ist steuerpflichtig. Das Elterngeld wird als Einkommen betrachtet und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
Die wichtigsten Fakten zur Besteuerung
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Elterngeld ist steuerpflichtig gemäß § 3 Nr. 1 EStG
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Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt
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Die Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden ab einem bestimmten Betrag fällig
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Kirchensteuer kann anfallen, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind
1.1 Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt ist ein wichtiges Konzept bei der Besteuerung des Elterngeldes. Er bedeutet, dass das Elterngeld zwar in Ihre Steuerberechnung einbezogen wird, aber nicht direkt mit einem Steuersatz besteuert wird. Stattdessen erhöht das Elterngeld Ihren persönlichen Steuersatz (den sogenannten Grenzsteuersatz), der dann auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie neben dem Elterngeld noch andere Einkünfte haben, wird das Elterngeld zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert, um den Steuersatz zu berechnen. Dieser erhöhte Steuersatz wird dann nur auf Ihr übriges Einkommen angewendet, nicht auf das Elterngeld selbst.
💡 Beispiel zum Progressionsvorbehalt
Angenommen, Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 €und erhalten 12.000 €Elterngeld. Dann wird für die Berechnung des Steuersatzes ein fiktives Einkommen von 42.000 €zugrunde gelegt. Der daraus resultierende höhere Steuersatz wird dann nur auf die 30.000 €angewendet.
Dadurch kann es sein, dass Sie trotz des Elterngeldes insgesamt nicht mehr Steuern zahlen, als wenn Sie kein Elterngeld erhalten würden. Die genaue Wirkung hängt von Ihrer Gesamtsituation ab.
2. Elterngeld und Sozialabgaben
Neben der Einkommensteuer müssen Sie auch die Sozialabgaben auf das Elterngeld berücksichtigen. Diese werden jedoch nur unter bestimmten Bedingungen fällig.
2.1 Krankenversicherung
Das Elterngeld ist grundsätzlich beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings gilt eine Freigrenze: Solange das Elterngeld zusammen mit dem Mutterschaftsgeld die beitragspflichtigen Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit vor der Geburt nicht übersteigt, sind keine zusätzlichen Beiträge zu zahlen.
Wenn Sie während der Elternzeit nicht arbeiten und nur Elterngeld beziehen, müssen Sie sich selbst um Ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. In der Regel übernimmt der Staat (über das Elterngeld) einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.
2.2 Rentenversicherung
Für die Zeit des Elterngeldbezugs entstehen Rentenansprüche, solange das Elterngeld über dem Mindestbetrag liegt. Der Elterngeld-Bezug wird also als rentenversicherungspflichtige Zeit angerechnet. Dies ist ein wichtiger Vorteil des Elterngeldes, da Sie trotz Pause in der Erwerbstätigkeit Rentenansprüche erwerben.
2.3 Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung
Für die Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung gelten besondere Regelungen während des Elterngeldbezugs. In der Regel sind diese Versicherungen während der Elternzeit über das Elterngeld abgedeckt, sodass keine zusätzlichen Beiträge anfallen.
3. Steuerklasse während der Elternzeit
Die Wahl der richtigen Steuerklasse während der Elternzeit kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre monatliche Steuerbelastung haben. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten.
3.1 Steuerklassenwechsel während der Elternzeit
Grundsätzlich ist ein Steuerklassenwechsel während der Elternzeit möglich. Wenn Sie vor der Elternzeit in einer bestimmten Steuerklasse waren und nun nur noch Elterngeld oder ein reduziertes Einkommen haben, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
3.2 Partnerschaftliches Elterngeld und Steuerklassen
Wenn beide Partner Elterngeld beziehen oder einer der Partner während der Elternzeit des anderen weiterarbeitet, kann die Steuerplanung kompliziert werden. In solchen Fällen ist es ratsam, die Auswirkungen beider Steuerklassenkombinationen zu berechnen.
Beispiel: Steuerklassenoptimierung
Mutter bezieht 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld), Vater arbeitet weiter in Steuerklasse III.
Ohne Optimierung
Vater: Steuerklasse III
Mutter: Steuerklasse II (Elternzeit)
Mit Optimierung
Vater: Steuerklasse IV mit Faktor
Mutter: Elterngeld wird separat versteuert
3.3 Partnermonate und Steuerklassen
Wenn Sie die sogenannten Partnermonate in Anspruch nehmen (also Ihr Partner Elterngeld nimmt, während Sie arbeiten), kann es sinnvoll sein, die Steuerklassen neu zu verteilen. In diesem Zeitraum kann der besser verdienende Partner in eine günstigere Steuerklasse wechseln, um Steuervorteile zu nutzen.
4. Elterngeld und Steuererklärung
Die Steuererklärung ist ein wichtiger Aspekt bei der Abrechnung des Elterngeldes. Hier erfahren Sie, wie Sie das Elterngeld korrekt angeben.
4.1 Wo wird das Elterngeld eingetragen?
In der Einkommensteuererklärung wird das Elterngeld in der Anlage N (Nichtselbstständige Arbeit) eingetragen. Dort gibt es ein spezielles Feld für "Elterngeld, Betreuungsgeld und vergleichbare Leistungen". Das von der Elterngeldstelle gezahlte Elterngeld wird dort als positiver Betrag eingetragen.
4.2 Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Ihre Steuererklärung benötigen Sie die Bescheinigung der Elterngeldstelle, aus der die gezahlten Beträge hervorgehen. Diese Bescheinigung wird Ihnen am Ende des Bezugszeitraums oder auf Anforderung zugeschickt. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, da sie auch für spätere Jahre relevantig sein können.
4.3 Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast im Zusammenhang mit dem Elterngeld zu reduzieren. So können Sie zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die Ihre Steuerlast senken.
💡 Tipp
Falls Sie während der Elternzeit einer Nebentätigkeit nachgehen, können Sie die daraus resultierenden Fahrtkosten, Fortbildungskosten oder andere berufliche Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dies kann die steuerliche Belastung durch das Elterngeld teilweise ausgleichen.
5. Beispiele zur Steuerberechnung
Um die steuerlichen Auswirkungen des Elterngeldes besser zu verstehen, finden Sie hier einige Rechenbeispiele:
Beispiel 1: Geringverdiener
Vor der Geburt: 1.800 €netto, Elterngeld: 1.200 €Monat
Jahreseinkommen
Elterngeld: 14.400 €
Steuerlast: minimal
Netto-Vorteil
Elterngeld wird größtenteils steuerfrei bleiben
Beispiel 2: Mittelverdiener
Vor der Geburt: 3.500 €netto, Elterngeld: 1.800 €Monat (Deckel)
Jahreseinkommen
Elterngeld: 21.600 €
Progressionsvorbehalt wirkt sich aus
Steuerliche Wirkung
Erhöhung des Steuersatzes für übriges Einkommen
Beispiel 3: Gutverdiener mit Zusatzeinkommen
Vor der Geburt: 5.000 €netto, Elterngeld: 1.800 €Monat, Partner arbeitet in Steuerklasse IV
Jahreseinkommen
Elterngeld: 21.600 €
Partnereinkommen: ca. 40.000 €
Steuerliche Wirkung
Progressionsvorbehalt kann relevant werden
6. Elterngeld und Geschwisterbonus
Wenn Sie bereits Kinder haben und erneut Elterngeld beantragen, gibt es einen Geschwisterbonus. Dieser erhöht den Elterngeldanspruch um 10 % (mindestens 75 €, wenn bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben.
Der Geschwisterbonus ist ebenfalls steuerpflichtig und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn Sie also den Geschwisterbonus erhalten, sollten Sie diesen bei Ihrer Steuerplanung berücksichtigen.
Für Mehrlinge gibt es zusätzliche Erhöhungen des Elterngeldes. Auch diese sind steuerlich wie das reguläre Elterngeld zu behandeln.
Häufig gestellte Fragen
Ist Elterngeld steuerpflichtig? ▲
Ja, Elterngeld ist steuerpflichtig. Es unterliegt dem Einkommensteuergesetz und wird wie Erwerbseinkommen besteuert. Allerdings profitiert man vom steuerlichen Progressionsvorbehalt, wodurch das Elterngeld den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöht.
Was ist der Progressionsvorbehalt beim Elterngeld? ▲
Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Elterngeld zwar nicht direkt besteuert wird, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöht. Dadurch kann ein höheres Einkommen in eine höhere Steuerklasse rutschen, ohne dass das Elterngeld selbst eine höhere Steuer zahlt.
Kann ich während der Elternzeit die Steuerklasse wechseln? ▲
Ja, während der Elternzeit können Sie die Steuerklasse wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ihr Einkommen wegfällt oder sich stark reduziert. Der Wechsel sollte sorgfältig geplant werden, da er sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben kann.
Wie wird Elterngeld in der Steuererklärung angegeben? ▲
Das Elterngeld wird in der Steuererklärung in der Anlage N (Nichtselbstständige Arbeit) eingetragen. Es erscheint dort als positiver steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Elterngeld-Stelle stellt Ihnen eine Bescheinigung über die gezahlten Beträge aus.
Was passiert mit dem Elterngeld bei Mehrlingsgeburten? ▲
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld für jedes weitere Kind um 300 €monatlich. Dieser Mehrlingszuschlag ist ebenso steuerpflichtig wie das reguläre Elterngeld und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Kann ich während des Elterngeldbezugs steuerlich beraten werden? ▲
Ja, eine steuerliche Beratung während des Elterngeldbezugs ist sehr empfehlenswert. Ein Steuerberater oder das Finanzamt kann Ihnen helfen, die optimale Steuerstrategie für Ihre Situation zu entwickeln und mögliche Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.
ldkong, NumBoxHub Redaktion
Veröffentlicht: 10. Juni 2026 —Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026
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