Arbeitslosengeld berechnen
Wie wird ALG I 2026 berechnet? Detaillierte Erklärung
Einführung
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen eine große finanzielle und emotionale Belastung. Das Arbeitslosengeld (ALG I) dient in dieser Situation als wichtige Sicherung. Doch wie wird das Arbeitslosengeld eigentlich berechnet? Welche Faktoren spielen eine Rolle und wie können Sie Ihre voraussichtliche Höhe selbst ermitteln?
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert die Berechnung des Arbeitslosengeldes für das Jahr 2026. Sie erfahren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie lange das ALG I gezahlt wird und wie Sie die Höhe Ihres Anspruchs selbst berechnen können. Nutzen Sie auch unseren speziellen Rechner, um schnell und unkompliziert Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld zu ermitteln.
Bitte beachten Sie: Das hier beschriebene Arbeitslosengeld (ALG I) ist von der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV, nun Bürgergeld) zu unterscheiden. ALG I erhalten Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
1. Voraussetzungen für Arbeitslosengeld
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt.
Versicherungszeit
Sie müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Arbeitslosmeldung
Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dies sollte unverzüglich nach Kenntnis des Arbeitsplatzverlustes geschehen.
Arbeitsfähigkeit
Sie müssen körperlich und geistig in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Arbeitsbereitschaft
Sie müssen bereit sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Bestimmte Arbeit kann abgelehnt werden, wenn sie schlechtere Bedingungen bietet.
⚠️狅笍 Wichtig zu wissen
Wenn Sie selbst kündigen oder durch eigenes Verschulden den Arbeitsplatz verlieren, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Ausnahmen gelten nur bei wichtigen Gründen, z.B. Arbeitgeber-Pflichtverletzung oder persönlicher Härte.
2. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auf Basis Ihres letzten Gehalts berechnet. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz des Nettogehalts als Leistung ausgezahlt.
2.1 Grundprinzip: 60 % oder 67 %
Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettogehalts. Wenn Sie mindestens ein Kind haben, erhöht sich der Satz auf 67 %. Das Kind muss dabei im Familienbuch eingetragen sein und Sie müssen elterngeldfähig sein.
Leistungssätze 2026
Arbeitslosengeld ohne Kinder
60 %
des letzten Nettogehalts
Arbeitslosengeld mit Kind(ern)
67 %
des letzten Nettogehalts
2.2 Bemessungszeitraum und Bruttoentgelt
Für die Berechnung wird das Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung herangezogen. Dabei werden die monatlichen Bruttobezüge zusammengerechnet und durch 12 geteilt, um ein monatliches Durchschnittsbrutto zu ermitteln.
Wichtig: Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn sie nicht regelmäßig gezahlt werden. Regelmäßige Sonderzahlungen werden jedoch anteilig einbezogen.
2.3 Beitragsbemessungsgrenze
Das Arbeitslosengeld ist nach oben begrenzt. Es wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für 2026 beträgt diese Grenze 7.550 €brutto pro Monat (90.600 €jährlich). Verdienen Sie mehr als diesen Betrag, wird das Arbeitslosengeld dennoch nur auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Beispiel: Berechnung des Arbeitslosengeld-Anspruchs
Letztes Bruttogehalt: 4.000 €pro Monat, Steuerklasse III, ohne Kinder
Bruttogehalt (Monat)
4.000 €
Abzüge (Steuer, Sozialabgaben)
- 850 €
Nettogehalt
3.150 €
ALG I Satz (60 %)
60 %
Voraussichtliches ALG I
1.890 €/ Monat
3. Dauer des Arbeitslosengeldes
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Lebensalter und der Dauer der vorherigen Versicherungspflicht.
Anspruchsdauer 2026
| Versicherungszeit (in 30 Monaten) | Unter 50 Jahre | 50+ Jahre | 55+ Jahre | 58+ Jahre |
|---|---|---|---|---|
| mindestens 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
| mindestens 16 Monate | 12 Monate | 14 Monate | 16 Monate | 16 Monate |
| mindestens 20 Monate | 12 Monate | 16 Monate | 20 Monate | 20 Monate |
| mindestens 24 Monate | 12 Monate | 18 Monate | 22 Monate | 24 Monate |
| mindestens 30 Monate | 12 Monate | 20 Monate | 24 Monate | 24 Monate |
Wichtige Hinweise
- Die maximale Bezugsdauer von ALG I beträgt 24 Monate
- Für die Verlängerung des Anspruchs ab 50 Jahren müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
- Zeiten von Schul- oder Berufsausbildung zählen nicht als Versicherungszeiten
- Unterbrechungen durch Krankheit oder Schwangerschaft können auf Antrag angerechnet werden
4. Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs
Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld gesperrt werden oder ruhen. Hier erfahren Sie, was das bedeutet.
4.1 Sperrzeit
Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn Sie sich versicherungswidrig verhalten. Dies kann verschiedene Gründe haben:
- Sie kündigen das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst
- Sie lehnen eine zumutbare Arbeit oder Weiterbildung ab
- Sie versäumen einen Termin bei der Agentur für Arbeit ohne triftigen Grund
- Sie verursachen durch eigenes Verhalten den Verlust des Arbeitsplatzes
Eine Sperrzeit beträgt in der Regel 12 Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Die Dauer des Anspruchs verkürzt sich entsprechend.
4.2 Ruhen des Anspruchs
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel:
- Wenn Sie eine Abfindung oder ähnliche Leistungen erhalten haben
- Wenn Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben
- Während Sie eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit absolvieren
- Bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld
💡 Tipp
Wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, wird diese auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Agentur für Arbeit zahlt dann für einen bestimmten Zeitraum kein ALG I. Lassen Sie sich vor der Annahme einer Abfindung beraten, welche finanziellen Auswirkungen dies hat.
5. Arbeitslosengeld und Steuern
Arbeitslosengeld ist grundsätzlich steuerpflichtig, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
5.1 Progressionsvorbehalt
Das Arbeitslosengeld wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Konkret bedeutet das: Wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld noch andere Einkünfte haben (z.B. aus Teilzeitbeschäftigung), wird das Arbeitslosengeld zu Ihrem Gesamteinkommen addiert, um den Steuersatz zu berechnen.
Beispiel zum Progressionsvorbehalt
Sie erhalten 12.000 €Arbeitslosengeld und 18.000 €aus einer Teilzeitbeschäftigung.
Ohne Progressionsvorbehalt
Steuer auf 18.000 € ca. 1.500 €
Mit Progressionsvorbehalt
Höherer Steuersatz auf 18.000 €
Gesamtsteuer: ca. 2.200 €
5.2 Freibeträge
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie während des Arbeitslosengeldbezugs einer Nebentätigkeit nachgehen, können Sie einen bestimmten Freibetrag behalten. Dieser beträgt 165 €pro Monat, wenn Sie ALG I beziehen. Verdienen Sie mehr, wird der übersteigende Betrag zu 30 % auf das ALG I angerechnet.
5.3 Steuererklärung bei Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird in der Anlage N (Nichtselbstständige Arbeit) Ihrer Einkommensteuererklärung eingetragen. Sie erhalten von der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung über die gezahlten Beträge (LD 1), die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.
6. Besonderheiten 2026
Für das Jahr 2026 gibt es einige 脛nderungen und Sonderregelungen, die Sie beachten sollten.
Höhe des ALG I
Das Arbeitslosengeld wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2026 gelten die aktualisierten Beitragsbemessungsgrenzen.
Corona-Sonderregelungen
Die Corona-bedingten Sonderregelungen sind ausgelaufen. Die Anspruchsdauer richtet sich wieder nach den regulären Regeln.
Aufstockung möglich
Sie können Ihr Arbeitslosengeld durch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung aufstocken. Dies kann Ihre spätere Rente erhöhen.
Wiedereinstiegsbonus
Langzeitarbeitslose, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können einen Wiedereinstiegsbonus erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet? ▲
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt 67 % des letzten Nettogehalts für Arbeitslose mit Kindern und 60 % für Arbeitslose ohne Kinder. Grundlage ist das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 €brutto/Monat.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt? ▲
Die Dauer des Arbeitslosengelds hängt von der Versicherungsdauer und dem Alter ab. Nach 30 Monaten Beschäftigung erhalten Sie mindestens 12 Monate ALG I. Ab 50 Jahren kann der Anspruch bis zu 24 Monate betragen.
Welche Voraussetzungen muss ich für Arbeitslosengeld erfüllen? ▲
Sie müssen mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, sich arbeitslos gemeldet haben und arbeitsfähig sowie arbeitsbereit sein.
Wird Arbeitslosengeld besteuert? ▲
Ja, Arbeitslosengeld ist steuerpflichtig und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz für anderes Einkommen, wird aber nicht direkt besteuert.
Was passiert bei einer Sperrzeit? ▲
Bei einer Sperrzeit von 12 Wochen erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Die Gesamtdauer Ihres Anspruchs verkürzt sich dementsprechend. Sperrzeiten werden z.B. verhängt, wenn Sie selbst kündigen oder eine zumutbare Arbeit ablehnen.
Kann ich während des ALG-I-Bezugs arbeiten? ▲
Ja, Sie können während des ALG-I-Bezugs einer Nebentätigkeit nachgehen. Dabei gilt ein Freibetrag von 165 €pro Monat. Einkommen über diesem Betrag wird zu 30 % auf das ALG I angerechnet.
ldkong, NumBoxHub Redaktion
Veröffentlicht: 10. Juni 2026 —Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026
NumBoxHub ist ein unabhängiges Einzelprojekt. Alle Leitfäden werden anhand von Primärquellen (BMF-Veröffentlichungen, EStG §32a, GKV/DRV-Beitragssätze) recherchiert und vor der Veröffentlichung gegengeprüft. Bei Änderungen der zugrunde liegenden Regeln werden die betroffenen Seiten aktualisiert.
Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld
Nutzen Sie unsere Rechner, um Ihre voraussichtliche finanzielle Situation bei Arbeitslosigkeit zu berechnen: